Als Listing Partner der Deutschen Börse unterstützt Business Wire Investor Relations Verantwortliche dabei, Pflicht- und Unternehmensmitteilungen synchron laut den Vorschriften des TUG zu verbreiten. Die Meldungen erreichen die Börsen, die BaFin und die Bereichsöffentlichkeit sowie ein europäisches Medienbündel bestehend aus Nachrichtenagenturen, Tages- und Wirtschaftspresse, Finanzwebseiten und Unternehmensregister.
Ad-hoc-Mitteilungen: Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 15 WpHG.
Directors’ Dealings: Veröffentlichung von Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG.
Total Voting Rights: Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 WpHG sowie von Gesamtstimmrechten gemäß § 26a WpHG.
Financial News: Veröffentlichung von Vorabbekanntmachungen zu Quartalsberichten, dem Halbjahres- und Geschäftsbericht sowie zu Zwischenmitteilungen gemäß § 37v ff. WpHG.
WpÜG: Veröffentlichung von Entscheidungen zur Abgabe eines Wertpapiererwerbsangebotes oder eines Übernahmeangebotes sowie von Pflichtangeboten gemäß §§ 10, 29, 35 WpÜG.
Unternehmensregister des elektronischen Bundesanzeigers: Business Wire liefert im Anschluss an die Veröffentlichungspflichten alle Pflichtmeldungen gemäß Europäischer Transparenzrichtlinie zur nach EHUG geforderten Archivierung im XHTML-Format.
ERS (Exchange Reporting System): Unternehmen, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind, unterliegen speziellen Zulassungsfolgepflichten. Business Wire übermittelt Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte sowie Termine des Finanzkalenders an die Frankfurter Wertpapierbörse.
Corporate News: Verbreitung von Unternehmensnachrichten, die keiner gesetzlichen Veröffentlichungspflicht unterliegen, jedoch zu einer größeren Transparenz und Reputationsbildung am Kapitalmarkt beitragen. Die Meldungen erreichen die Ticker und Terminals der Nachrichtenagenturen AFP, AP, Bloomberg, ddp, Thomson Reuters und vwd sowie alle wichtigen Finanzwebseiten und Suchmaschinen in Deutschland.